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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie versteht sich der Begriff "Integrative Medizin"?
Der Begriff “Integrative Medizin” steht nicht für eine “Facharztbezeichnung i.S.d. § 3 Abs. 1 WeiterbO“, also nicht für eine “amtlich“ verliehene Bezeichnung der konventionellen ärztlichen Weiterbildungsordnung, sondern ist die Kombination aus Erfahrungsheilkunde mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Grundlagen der biologischen Stoffwechselprozesse, wobei die konventionelle, sogenannte Schulmedizin ebenso ihren Platz hat, sofern es sinnvoll und nützlich ist.
Wie gestaltet sich die Zahlung der Leistungen?
Sie erhalten eine Rechnung nach Gebührenordnung für Ärzte.
Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten selbst.
Privat Versicherte können Erstattungen bei ihrer Versicherung prüfen.